
Wir sind für Sie da
Haben Sie Fragen?
Bei uns erhalten Sie Informationen und Unterlagen.

Verwaltungsangestellte
Gemeindebüro
- Kirchstr. 5, 51702 Bergneustadt
- Telefon: (0 22 61) 4 17 19
- Fax: (0 22 61) 4 12 80
- bergneustadt@ekir.de
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Fr 9.00 – 10.30 Uhr
Do 15.00 – 17.00 Uhr
In der Taufe schenkt uns Gott seine Liebe und gibt uns Anteil an seinem Leben.
Er sagt uns zu: „Ich, dein Gott, nehme an deinem Leben liebevoll teil – komme, was da wolle. Und ich lade dich ein: Nimm auch du an meinem Leben teil und gib meine Liebe weiter.“
Martin Luther erinnerte sich in Zeiten persönlicher Anfechtung und Krise: „Ich bin getauft!“: Gott liebt mich. Gott glaubt an mich. Gott hofft auf mich. Ich bin ein freier Mensch!
Zugleich ist die Taufe die Aufnahme in die Familie Gottes, in die Kirche. Egal wo auf der Welt Sie sich befinden: Sie gehören dazu! Die Taufe wird bei uns im Gemeindegottesdienst gefeiert, um sichtbar und erfahrbar zu machen: Dieser Mensch wird in unsere Gemeinde aufgenommen.
Voraussetzung für die Taufe ist, dass mindestens eines der Elternteile zur Evangelischen Kirche gehört. Die Paten müssen zu den Gemeinschaften gehören, die sich dem ACK – Arbeitskreis Christlicher Kirchen angeschlossen haben (z.B. Freikirchen; Katholische Kirche; Orthodoxe Kirchen..).
In unserer Kirchengemeinde erfahren die jungen Menschen im Konfirmationsunterricht, was es heißt als Christ in dieser Zeit zu leben. Sie erleben unsere Gemeinde und die darin mitarbeitenden Menschen und werden dazu ermutigt, selbst Verantwortung in unserer Gemeinde zu übernehmen.
Die Mitte ist Jesus Christus, der die Jugendlichen vorbehaltlos annimmt.
Die Konfirmandenzeit gliedert sich in zwei Phasen: Noch vor der eigentlichen Anmeldung werden die Jugendliche in einer Orientierungsphase die Gemeinde kennenlernen. Die einjährige Unterrichtsphase beginnt nach einem Anmeldeabend.
Unterschiedlichen Vorerfahrungen und Ansprüchen entsprechend, teilen sich die Jugendlichen in zwei unterschiedliche Wege, die beide gleichberechtigt zur Konfirmation führen. Zum einen bieten wir KONFI-STEPS an, einen speziell auf Jugendliche ausgerichteten, vertiefenden Glaubenskurs, in dem an vorhandene Kenntnisse angeknüpft wird. Einen anderen Zugang zu Glaubensinhalten bietet KONFI-POINT, wo Schwerpunkte in Andachten, Impulsen, Aktiv- und Kreativangeboten gesetzt werden.
Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass die Ehefrau oder der Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen.
Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet.
Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen.
Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.
Im Gottesdienst zur Bestattung wird der gekreuzigte und auferweckte Herr Jesus Christus verkündigt.
In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es keine Festlegung auf eine bestimmte Form der Bestattung. Neben der traditionellen Erdbestattung steht die Kirche den Angehörigen auch bei Feuerbestattung, Urnenbeisetzung bzw. Bestattung auf einem naturnahen Friedhof zur Seite.
Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben. Waren die Verstorbenen noch nicht getauft oder nicht Mitglied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn die Verstorbenen sie nicht ausdrücklich abgelehnt haben.